Search toggle
Choose your language.
Rechercher
SPHERE. Rue François-Versonnex 7, 1207 Geneva, Switzerland
+41225661732

Aufsicht über die Vermögensverwalter aus Sicht der Behörde

Interview
Léonard Bôle
Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Geschäftsbereich Asset Management und Märkte
FINMA

Léonard Bôle ist seit 2014 Mitglied der Geschäftsleitung der FINMA und seit April 2025 Leiter des neuen Geschäftsbereichs Asset Management und Märkte. Er gewährt uns Einblicke in die Aufsicht über die Vermögensverwalter. 

SPHERE_37_illustration_HubSpot_1920x1080

Seit 2020 benötigen Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA. Welche Entwicklungen haben Sie seither in diesem Sektor beobachtet?

Wir haben im Rahmen unserer Bewilligungstätigkeit in diesem Sektor eine anhaltende Dynamik beobachtet. Die von einigen angekündigte und befürchtete Konsolidierung ist bislang nicht eingetreten. Ich möchte dies mit einigen Zahlen verdeutlichen: Die FINMA hat 1534 Bewilligungsgesuche von Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwaltern erhalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gesetze FINIG und FIDLEG bereits tätig waren. Seitdem sind über 210 weitere Gesuche von neuen Instituten eingegangen. 160 davon haben schon eine Bewilligung erhalten. Insgesamt hat die FINMA bislang über 1520 Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter bewilligt (Statistik vom 30. Juni 2026).

Was lässt sich aus diesen Zahlen schliessen?

Einige Institute haben das Anforderungsniveau nicht erfüllt und konnten nicht bewilligt werden. Andere haben eine Bewilligung erhalten, sind aber inzwischen bereits nicht mehr in der Vermögensverwaltung tätig. Doch die Zahlen zeigen vor allem, dass die neue Regulierung von der FINMA verhältnismässig umgesetzt wurde und dass sie die Innovationskraft und den Unternehmergeist der für diesen Sektor typischen kleinen Institute in keiner Weise bremst.

Wie funktioniert das System der Aufsicht über die Vermögensverwalter?

Der Gesetzgeber hat sich nach eingehender Vernehmlassung der Vertreterinnen und Vertreter der Branche für ein relativ komplexes System entschieden. Die FINMA hat den Auftrag, die Institute sowie spätere wesentliche Änderungen zu bewilligen. Zudem muss sie die Aufsichtsorganisationen (AO) bewilligen und beaufsichtigen; heute sind es vier, früher waren es fünf. Die AO sind mit der laufenden Aufsicht über die Institute beauftragt. In der Praxis stützen sie sich dabei auf von den Instituten beauftragte Prüfgesellschaften. Die AO müssen diese Prüfgesellschaften zulassen und beaufsichtigen.

Wann tritt die FINMA bei der Überwachung der Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter auf den Plan?

Wenn eine AO gravierende Mängel oder anhaltende Verstösse feststellt, meldet sie dies der FINMA, die dann im Rahmen einer intensiven Aufsicht oder sogar eines Enforcement-Verfahrens eingreifen muss. Insgesamt handelt es sich um ein komplexes System mit auf mehrere Ebenen verteilten Kontrollaufgaben, das eine enge Koordination erfordert. Die FINMA hat das System so effizient wie möglich umgesetzt. Sie hat z. B. ihre digitale Datenaustauschplattform weiterentwickelt, um die gleichzeitige Kommunikation zwischen Institut, AO und der FINMA zu ermöglichen.

Die FINMA hat kürzlich die Aufsichtsmitteilung (03/2026) zu Risiken im Bereich der Vermögensverwaltung publiziert. Warum?

Wir haben im Rahmen unserer intensiven Aufsicht festgestellt, dass aufgrund schwerer Mängel eskalierte Fälle mit einem ähnlichen Risikomuster zugenommen haben. Häufig waren dies Fälle, in denen das fehlbare Institut eigene Produkte einsetzte, z. B. ausländische Fonds ohne gleichwertige Aufsicht oder «actively managed certificates» mit komplexen mehrstufigen Strukturen in Verbindung mit risikoreichen bzw. illiquiden Investitionen, oder ohne Diversifizierung. Die Kombination dieser Faktoren erhöht die Risiken für die Kundschaft erheblich. Diese Fälle wiegen besonders schwer, wenn die Vermögensverwalterin oder der Vermögensverwalter hinsichtlich Risiken und Interessenskonflikten nicht transparent ist oder es versäumt, die Eignung der Anlagen besonders für Privatkundinnen und Privatkunden mit begrenzter Risikofähigkeit zu überprüfen.

Um wie viele Fälle handelt es sich und was sind die Konsequenzen?

Diese Fälle betreffen nur eine kleine Minderheit, und man darf keinesfalls alle über einen Kamm scheren. Allerdings genügen bereits wenige Einzelfälle, um das Ansehen der gesamten Branche zu beschädigen. In den schwerwiegendsten Fällen beläuft sich das anvertraute Kundenvermögen auf zwei- bis dreistellige Millionenbeträge. Das konsequente Handeln und die klare Haltung der Aufsichtsbehörde gegenüber solchen Verstössen sind wesentlich für den Schutz der Kundinnen und Kunden – und genau dieser bildet den gesetzlichen Auftrag und das Kernanliegen der FINMA. Zudem trägt dies dazu bei, das System der prudenziellen Aufsicht zu etablieren und dadurch den Ruf des Finanzsektors zu stärken.

Welche Herausforderungen sehen Sie bei der Aufsicht über die Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter?

Neben den gravierenden und schwierigen Fällen, die von der FINMA zur Bearbeitung übernommen werden, ist die laufende Aufsicht durch die AO grundlegend für die frühzeitige Problemerkennung. Die Risiken für die Anlegerinnen und Anleger sowie die wesentliche Rolle, die der Kontrolle der Verhaltensregeln zukommt, haben wir bereits hervorgehoben. Es gibt jedoch viele weitere Herausforderungen. Die Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter sind verschiedenen operationellen Risiken im IT-Bereich und Cyberangriffen ausgesetzt. Zudem lagern sie das Risikomanagement häufig an externe Dienstleistende aus, was bisweilen zu unklaren Zuständigkeiten und Kontrolllücken führen kann.

Ist die Umsetzung des Aufsichtssystems jetzt abgeschlossen?

Die FINMA hat in den letzten Jahren intensiv mit den AO zusammengearbeitet, um das Aufsichtssystem aufzubauen. Die Fortschritte sind unverkennbar. Bei ihren Vor-Ort-Kontrollen bei den AO musste die FINMA jedoch Verbesserungsbedarf feststellen, z. B. bezüglich der erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Prüfberichten. Zudem hat sie die AO aufgefordert, die Kompetenzen der Prüfgesellschaften sorgfältiger zu überprüfen. Sie verfolgt die Fortschritte in diesem Bereich sehr genau. Gleiches gilt für die Arbeiten im Nachgang zur jüngsten Fusion zweier AO. Abschliessend gilt: Ein Aufsichtssystem kann im Grunde nie als vollendet betrachtet werden. Es muss kontinuierlich verbessert und an veränderte Risiken angepasst werden.

Wie gut hat der Finanzsektor die Umstellung auf die prudenzielle Aufsicht gemeistert?

Die Einführung der prudenziellen Aufsicht bedeutet einen wichtigen Meilenstein. Gerade im Vergleich zum früheren System der Selbstregulierungsorganisationen, das sich auf die Geldwäschereibekämpfung beschränkte, deckt die neue Regulierung zentrale und vielfältige Bereiche wie den Anlegerschutz, die Good Governance, das Risikomanagement und die finanzielle Stabilität ab. Die Auswirkungen einer solchen Reform – einschliesslich der damit verbundenen Kosten – werfen immer noch Fragen auf und rufen kritische Reaktionen hervor. Dies erklärt sich aus der Tragweite der Reform und sicherlich auch aus der Komplexität des Systems. Deshalb haben wir verschiedene Diskussionen und Roundtables mit Vertreterinnen und Vertretern der Branchenverbände organisiert.

Wie fällt Ihre Bilanz zu dieser Reform aus?

Die Reform des FIDLEG und des FINIG war ein wichtiger und notwendiger Schritt für den Anlegerschutz. Die Einführung der prudenziellen Aufsicht stärkt das Ansehen der Branche – eine zentrale Grundlage für das Kundenvertrauen – und bringt weitere Vorteile beim Marktzugang. So konnten z. B. kürzlich Vereinbarungen mit den US-amerikanischen und den britischen Behörden erzielt werden, die den Vermögensverwaltern neue Möglichkeiten für grenzüberschreitende Dienstleistungen eröffnen. Das Aufsichtssystem birgt jedoch eine gewisse Komplexität: Auf internationaler Ebene ist es einzigartig und erfordert einen erheblichen Erklärungsaufwand gegenüber ausländischen Partnerbehörden sowie bei internationalen Evaluationen. Schliesslich sei daran erinnert, dass die Überprüfung des Aufsichtssystems Aufgabe des Gesetzgebers ist. In der Zwischenzeit wird die FINMA ihre Bemühungen fortsetzen, um die Anlegerinnen und Anleger zu schützen und das bestehende System möglichst effizient umzusetzen.

 

Biografie

Léonard Bôle

FINMA

Léonard Bôle ist seit dem 1. April 2025 Leiter des Geschäftsbereichs Asset Management und Märkte. 2004 trat er in den Rechtsdienst der Eidgenössischen Bankenkommission ein. Bei der Gründung der FINMA im Jahr 2009 baute Léonard Bôle das Kompetenzzentrum zur Bekämpfung der Geldwäscherei auf und leitete dieses. Seit 2014 ist er Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Geschäftsbereichs Märkte. In dieser Funktion entwickelte er verschiedene bereichsübergreifende Tätigkeiten, insbesondere in den Bereichen FIDLEG und Fintech. Zudem war er für die Aufsicht über Finanzmarktinfrastrukturen sowie über die GwG-Selbstregulierungsorganisationen und die Aufsichtsorganisationen verantwortlich.

Léonard Bôle schloss 1998 sein Jurastudium an der Universität Freiburg ab und absolvierte anschliessend einen LL.M. in Berlin. 2002 erwarb er das Anwaltspatent des Kantons Genf. 2008 absolvierte er das Executive Program des Swiss Finance Institute.

Teilen